BAB – Programm zur Förderung anwendungsnaher Umwelttechniken

Das Programm wird als Zuschuss für umweltfreundliche Innovationen im Bereich Forschung, Entwicklung und Durchführbarkeitsstudien gewährt.
Bremer Aufbau-Bank
Domshof 14/15
28195 Bremen

Weitere Förderungen im Bereich

Die Förderziele des „Programms zur Förderung anwendungsnaher Umwelttechniken“

Das „Programm zur Förderung anwendungsnaher Umwelttechniken“ fördert Forschungsvorhaben, Entwicklungen und Durchführbarkeitsstudien im Bereich Umweltfreundlichkeit und Nachhaltigkeit, die direkt oder indirekt positive Auswirkungen auf die Umwelt haben.

Zu förderfähigen Projekten gehören:

  • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
  • Prozess- und Organisationsinnovationen
  • Innovationscluster
  • Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen
  • Abordnung hochqualifizierten Personals

Je nach Vorhaben wird die Förderung als Darlehen oder nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Darlehen werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten und die Zuschüsse bis zu 50 % der förderfähigen Kosten gewährt. Weitere Zuschläge für kleine und mittlere Unternehmen sind möglich. Darlehen werden bis zu 500.000 Euro und Zuschüsse bis zu 200.000 Euro (je Jahr) gewährt.

Voraussetzungen für die Förderung

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte im Land Bremen haben. Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Forschungseinrichtungen des Landes Bremen antragsberechtigt. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Eine Förderung von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten ist ausgeschlossen.

Das wird im Detail gefördert

Förderfähige Kosten sind:

  • Personalkosten des Unternehmens für Personen, die für das Vorhaben eingesetzt werden als Pauschale.
  • Personalkosten der Forschungseinrichtungen.
  • Sachkosten der Unternehmen, z.B. für Material, Forschungs- und Entwicklungsfremdkosten, Fertigungs- und Dienstleistungsaufträge an Dritte und Abschreibungen.
  • Sachkosten der Forschungseinrichtungen.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Altenhilfe

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Andenken an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer

Weitere Förderungen im Bereich Demokratisches Staatswesen

Weitere Förderungen im Bereich Denkmalschutz/-pflege

Weitere Förderungen im Bereich Entwicklungszusammenarbeit

Weitere Förderungen im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung

Weitere Förderungen im Bereich Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz, Unfallverhütung

Weitere Förderungen im Bereich Fürsorge für Strafgefangene

Weitere Förderungen im Bereich Gesundheitswesen

Weitere Förderungen im Bereich Gleichberechtigung von Frauen und Männern

Weitere Förderungen im Bereich Heimatpflege und Heimatkunde

Weitere Förderungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Kriminalprävention

Weitere Förderungen im Bereich Kunst und Kultur

Weitere Förderungen im Bereich Mildtätigkeit

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Opfer von Straftaten

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Schutz von Ehe und Familie

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Sport

Weitere Förderungen im Bereich Studentenhilfe

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Tierschutz

Weitere Förderungen im Bereich Tierzucht/Hundesport

Weitere Förderungen im Bereich Traditionelles Brauchtum/Karneval

Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege

Weitere Förderungen im Bereich Verbraucherberatung und Verbraucherschutz

Weitere Förderungen im Bereich Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Völkerverständigung

Weitere Förderungen im Bereich Wissenschaft

Weitere Förderungen im Bereich Wohlfahrtswesen

Weitere Förderungen im Bereich Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe

M

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)

Durch die "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" sollen Projekte gefördert werden, die zur Verbesserung der pflegerischen und sozialpflegerischen Versorgung der Bevölkerung beitragen.

Förderhöhe

75.000 €

Antrag

Jederzeit