Die Zielsetzung der Förderung der regionalen Entwicklung
Das Förderziel des Programms des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen ist die Steigerung des Wachstums und der Beschäftigung im Bundesland Hessen. Es unterstützt den Strukturwandel in ländlichen Regionen mit Zuschüssen oder Darlehen. Die Mittel kommen aus dem Programm „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Konkret können Einrichtungen und Betriebe aus Landesteilen, deren Wirtschaftskraft den Landesdurchschnitt nicht erreichen, Vorhaben zur Strukturverbesserung fördern lassen. Das können Innovationen für Gewerbe, Entwicklungs- und Umstrukturierungspläne, Tourismusvorhaben, Innovationscluster und Gründerzentren sein, um nur einige Beispiele zu nennen.
Voraussetzungen für die Förderung
Förderfähig sind Vorhaben von regionalen Unternehmen und Einrichtungen, die die Infrastruktur, Arbeitsplätze und die nachhaltige Entwicklung sichern. Die Anträge werden bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) in Kassel eingereicht oder über das Online-Kundenportal der WIBank. Je nach Fördermittelgeber gelten abweichende Fördervoraussetzungen, Fördermittelhöhe und Eigenanteile. Zur Bestimmung der Details für ein Vorhaben können die ausführlichen Förderbedingungen auf der Internetseite nachgelesen werden.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung kann je nach Förderquelle als Zuschuss oder als Darlehen erfolgen.