Die Förderziele des Programms „Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse“
Ziel des Programms „Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse“ ist es, die Kleinflächigkeit und Besitzzersplitterung durch überbetriebliche Zusammenarbeit im Rahmen forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse in Sachsen-Anhalt zu überwinden.
Die Höhe der Förderung hängt von der Art des Projekts ab. Der Zeitraum für die Förderung beträgt ja nach Projekt bis zu 20 Jahre.
Voraussetzungen für die Förderung
Anträge können ausschließlich von als nach dem Bundeswaldgesetz anerkannten forstwirtschaftlichen Zusammenschlussen gestellt werden. Zuständige Bewilligungsbehörde ist das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark. Einsendefrist ist der 2. Mai jedes Jahres.
Das wird im Detail gefördert
Das Programm vergibt Zuschüsse für die folgenden Maßnahmen:
- Waldpflegeverträge
- Mitgliederinformation und -aktivierung
- überbetriebliche Zusammenfassung oder Koordinierung des Holzangebots
- Professionalisierung von Zusammenschlüssen
- Gutachten