Die Förderziele des Programms „Berufsbezogene Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen in der Landwirtschaft“
Das Förderprogramm unterstützt Maßnahmen zur erweiterten Berufsqualifikation in Landwirtschaft und Gartenbau in Nordrhein-Westfalen durch die Vergabe von Zuschüssen. Gefördert werden vor allem die folgenden Bereiche:
- Betriebsmanagement, Vermittlung strategischer und organisatorischer Fähigkeiten sowie neuer Technologien und Verfahren
- Erwerbskombinationen, Vermarktung oder Diversifizierung
- Anwendung von Produktionsverfahren, die mit Belangen der Landschaftserhaltung, des Umweltschutzes, des Klimaschutzes, der Tierhygiene und des Tierschutzes sowie des Verbraucherschutzes vereinbar sind
- Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnisse und innovativer Verfahren
Die Förderhöhe beträgt je nach Art des Projekts 60 % bis 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Voraussetzungen für die Förderung
Antragsberechtigt sind Organisationen der Landwirtschaft, die im Bereich der beruflichen Information und Weiterbildung tätig sind. Es müssen mindestens 7 Personen, die in einem land- oder gartenbauwirtschaftlichen Betrieb oder Beruf tätig sind, am geplanten Projekt teilnehmen. Wohnsitz oder Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis der Teilnehmenden müssen sich in Nordrhein-Westfalen befinden.