LFI – GRW-Infrastruktur

Der Zweck des Programms besteht in der Förderung des Ausbaus der wirtschaftsnahen Infrastruktur zur Stärkung von Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern.
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
Werkstraße 213
19061 Schwerin

Weitere Förderungen im Bereich

Die Förderziele des Programms GRW-Infrastruktur

Das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) hat sich der Förderung des Ausbaus der wirtschaftsnahen Infrastruktur zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern verschrieben.

Das Programm ermöglicht Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur (Infrastrukturrichtlinie) und fördert Projekte in einer durchschnittlichen Höhe von ungefähr 200.000 €.

Voraussetzungen für die Förderung

Es werden ausschließlich Projekte unterstützt. Die Förderung kann nur von Organisationen beantragt werden, die in Mecklenburg-Vorpommern tätig sind. Eine Unterstützung mit Fördermitteln durch das Programm für Projekte im Ausland ist nicht möglich.

Interessierte Organisationen können Anträge direkt beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) einreichen. Die notwendigen Unterlagen sowie Informationen sind auf der Webseite bereitgestellt.

Das wird im Detail gefördert

Das Förderprogramm unterstützt Projekte mit finanziellen Zuschüssen. Mit der Förderung werden Kosten für die Infrastruktur (wie Erschließung, Ausbau, Revitalisierung von Industrie- und Gewerbe­gebieten) unterstützt.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Altenhilfe

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Andenken an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer

Weitere Förderungen im Bereich Demokratisches Staatswesen

Weitere Förderungen im Bereich Denkmalschutz/-pflege

Weitere Förderungen im Bereich Entwicklungszusammenarbeit

Weitere Förderungen im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung

Weitere Förderungen im Bereich Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz, Unfallverhütung

Weitere Förderungen im Bereich Fürsorge für Strafgefangene

Weitere Förderungen im Bereich Gesundheitswesen

Weitere Förderungen im Bereich Gleichberechtigung von Frauen und Männern

Weitere Förderungen im Bereich Heimatpflege und Heimatkunde

Weitere Förderungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Kriminalprävention

Weitere Förderungen im Bereich Kunst und Kultur

Weitere Förderungen im Bereich Mildtätigkeit

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Opfer von Straftaten

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M

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)

Durch die "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" sollen Projekte gefördert werden, die zur Verbesserung der pflegerischen und sozialpflegerischen Versorgung der Bevölkerung beitragen.

Förderhöhe

75.000 €

Antrag

Jederzeit

Weitere Förderungen im Bereich Schutz von Ehe und Familie

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Sport

Weitere Förderungen im Bereich Studentenhilfe

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Tierschutz

Weitere Förderungen im Bereich Tierzucht/Hundesport

Weitere Förderungen im Bereich Traditionelles Brauchtum/Karneval

Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege

Weitere Förderungen im Bereich Verbraucherberatung und Verbraucherschutz

Weitere Förderungen im Bereich Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Völkerverständigung

Weitere Förderungen im Bereich Wissenschaft

Weitere Förderungen im Bereich Wohlfahrtswesen

Weitere Förderungen im Bereich Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe