Die Förderziele des Programms „Job 4000“
Mit dem Programm "Job 4000" soll es schwerbehinderten Menschen ermöglicht werden, in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert zu werden. Deshalb werden Arbeitgeber gefördert, die u. a. Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen schaffen. Das Programm "Job 4000" wird gemeinsam von Bund und Ländern getragen und besteht seit dem Jahr 2007.
Voraussetzungen für die Förderung
Durch das Projekt werden ausschließlich laufende Kosten getragen. Eine Förderung kann von allen Organisationen beantragt werden, die in Hamburg ansässig sind. Es werden keine Projektvorhaben im Ausland unterstützt. Die Förderanträge können bei der Agentur für Arbeit, Hamburg oder beim Jobcenter für Schwerbehinderte Hamburg, Stresemannstraße 163, 22769 Hamburg eingereicht werden und müssen bis spätestens zum 31. Dezember 2026 eingehen.
Das wird im Detail gefördert
Es können nur Mitarbeiterkosten gefördert werden. Zu beachten ist, dass sich die Förderung auf die Bereiche Inklusion und Behinderung beziehen muss. Die antragstellende Organisation erhält von der Förderung Job 4000 - Durchführungsgrundsätze zum Programm zur besseren beruflichen Integration besonders betroffener schwer behinderter Menschen einen Zuschuss.