Die Förderziele des Programms „Mietwohnraumförderung“
Das Programm fördert die Modernisierung und den Neubau von Mietwohnungen. Der Fokus liegt dabei im Bereich Energie- und Kosteneffizienz.
Als Fördermittel werden maximal 15.000 € je Wohneinheit als Zuschuss oder bis zu 110.000 € Darlehen pro Wohneinheit als Darlehen für den Neubau von Wohnraum mit mehr als zwei Mietwohnungen oder von Mietreihenhäusern bereitgestellt.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden ausschließlich Projekte gefördert. Fördermittel können bundesweit von Unternehmen beantragt werden, die in Bremen tätig sind. Projekte im Ausland sind nicht förderfähig. Die Antragsunterlagen werden auf Anfrage per E-Mail zugeschickt. 20 % der geförderten Wohnungen sollen an Menschen vermietet werden, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind.