Die Förderziele des Programms „Einzelbetriebliche Investitionsförderung - Diversifizierungsförderung"
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat sich der Förderung der Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen aus selbständiger Tätigkeit im ländlichen Raum in Bayern verschrieben. Landwirte, die in Einkommensquellen außerhalb der Landwirtschaft investieren, können dadurch Zuschüsse erhalten.
Die maximale Förderhöhe beträgt bis 25 % der zuwendungsfähigen Kosten bzw. 200.000 € innerhalb von 3 Kalenderjahren.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Förderung kann nur von kleinen und mittleren Unternehmen beantragt werden, die in Bayern tätig sind und deren Umsatz zu mindestens 25 % aus landwirtschaftlicher Produktion stammt. Förderanträge können beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gestellt werden.