Die Förderziele des Programms „RZÖPNV“
Der Freistaat Bayern unterstützt Projekte, die in die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs in Bayern investieren, durch die Vergabe von Zuschüssen.
Das Programm fördert vor allem:
- Bau und Ausbau der Infrastruktur
- Beschaffung von Fahrzeugen
- Zuweisungen für Zwecke des allgemeinen ÖPNV
Die maximale Förderhöhe ist abhängig von der Art des Projekts.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden ausschließlich Kosten für Projekte von der Förderung übernommen. Die Förderung kann nur von öffentlichen und privaten Verkehrsunternehmen oder Vorhabensträger beantragt werden, die in Bayern tätig sind. Anträge müssen spätestens bis zum 1. Dezember für das folgende Jahr gestellt werden
Das wird im Detail gefördert
Im Einzelnen werden vor allem die folgenden Maßnahmen gefördert:
- Verkehrswege der Straßenbahnen, Hoch- und Untergrundbahnen
- Umsteigeparkplätze an Haltestellen des ÖPNV
- Betriebshöfe und zentrale Werkstätten
- Beschleunigungsmaßnahmen
- Kreuzungsmaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz
- Linienomnibusse
- Schienenfahrzeuge
- ÖPNV-Zuweisungen