Die Zielsetzung der Förderung der Digitalisierung sowie der Verbesserung der IT-Sicherheit von eingetragenen Vereinen aus den Bereichen Sport, Kultur, Musik, Ökologie und Soziales sowie gemeinnützigen Körperschaften
Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung unterstützt Vereine und gemeinnützige Körperschaften bei der Aufrüstung ihrer IT-Infrastruktur. Bezuschusst werden Investitionen in die Digitalisierung sowie in IT-Sicherheit. Dazu zählen Hardware- und Softwareanschaffungen sowie Gebühren für Softwarelizenzen.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Förderung erfolgt nur für Projektvorhaben. Fördermittel beantragen können Verbände und Vereinigungen aus Niedersachsen. Die Anschaffungskosten müssen mindestens 5.000 € betragen. Es werden bis zu 70% der Kosten übernommen, mindestens aber 3.500 €. Der maximale Förderbetrag liegt bei 10.000 €.
Die Antragstellung erfolgt auf elektronischem Weg bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung wird als Zuschuss vergeben.