IBB – IBB Förderergänzungsdarlehen

Der Zweck des Programms besteht in der berlinweiten Förderung bei Umstellung auf Restkapital, Umschuldungen sowie der Schließung von Finanzierungslücken.
Investitionsbank Berlin
Bundesallee 210
10719 Berlin

Weitere Förderungen im Bereich

Die Förderziele des Programms „IBB Förderergänzungsdarlehen“

Die Investitionsbank Berlin Immobilien und Stadtentwicklung hat sich der berlinweiten Förderung bei Umstellung auf Restkapital, Umschuldungen sowie der Schließung von Finanzierungslücken verschrieben. Vorrangiges Ziel des Programms ist die Schließung möglicher Finanzierungslücken bei der Inanspruchnahme aktueller Förderprodukte durch eine ergänzende Finanzierung.

Das Förderprogramm übernimmt bis zu 100 % des Finanzierungsbedarfs.

Voraussetzung für die Förderung

Es werden ausschließlich Kosten für Projekte von der Förderung übernommen. Die Förderung kann nur von Organisationen beantragt werden, die in Berlin tätig und Kunden der IBB sind. Eine Unterstützung mit Fördermitteln durch das Programm „IBB Förderergänzungsdarlehen“ für Projekte im Ausland ist nicht möglich.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Altenhilfe

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Andenken an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer

Weitere Förderungen im Bereich Demokratisches Staatswesen

Weitere Förderungen im Bereich Denkmalschutz/-pflege

Weitere Förderungen im Bereich Entwicklungszusammenarbeit

Weitere Förderungen im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung

Weitere Förderungen im Bereich Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz, Unfallverhütung

Weitere Förderungen im Bereich Fürsorge für Strafgefangene

Weitere Förderungen im Bereich Gesundheitswesen

Weitere Förderungen im Bereich Gleichberechtigung von Frauen und Männern

Weitere Förderungen im Bereich Heimatpflege und Heimatkunde

Weitere Förderungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe

M

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)

Durch die "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" sollen Projekte gefördert werden, die zur Verbesserung der pflegerischen und sozialpflegerischen Versorgung der Bevölkerung beitragen.

Förderhöhe

75.000 €

Antrag

Jederzeit

Weitere Förderungen im Bereich Kriminalprävention

Weitere Förderungen im Bereich Kunst und Kultur

Weitere Förderungen im Bereich Mildtätigkeit

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Weitere Förderungen im Bereich Opfer von Straftaten

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Weitere Förderungen im Bereich Schutz von Ehe und Familie

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Weitere Förderungen im Bereich Sport

Weitere Förderungen im Bereich Studentenhilfe

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Weitere Förderungen im Bereich Tierschutz

Weitere Förderungen im Bereich Tierzucht/Hundesport

Weitere Förderungen im Bereich Traditionelles Brauchtum/Karneval

Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege

Weitere Förderungen im Bereich Verbraucherberatung und Verbraucherschutz

Weitere Förderungen im Bereich Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Völkerverständigung

Weitere Förderungen im Bereich Wissenschaft

Weitere Förderungen im Bereich Wohlfahrtswesen

Weitere Förderungen im Bereich Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe