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Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB): „Integrationsbegleitung für Langzeitarbeitslose und Familienbedarfsgemeinschaften"

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) unterstützt Langzeitarbeitslose mit Fördermitteln für Kursgebühren.
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Steinstraße 104–106 14480 Potsdam

Weitere Förderungen im Bereich

Absicht der Förderung der Integrationsbegleitung für Langzeitarbeitslose und Familienbedarfsgemeinschaften

Im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie beabsichtigt die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) mit diesem Förderprogramm Langzeitarbeitslosigkeit zu reduzieren. Insgesamt dient die Förderung der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der sozialen Situation der Teilnehmenden sowie der in diesen Familienbedarfsgemeinschaften lebenden Kindern.

Die Fördermittel werden als Zuschüsse in einer maximalen Höhe von durchschnittlich 5.000 € ausgezahlt.

Bedingungen für die Förderung

Die Förderung beschränkt sich laut Satzung auf Teilnehmende aus dem Bundesland Brandenburg. Förderungsfähig sind ausschließlich Projektvorhaben. Projekten im Ausland stehen keine Fördermittel zur Verfügung.

Ein Antrag auf Förderung ist bei der ILB zu stellen. Weitere Informationen zum Auswahlverfahren sind telefonisch zu erfragen. Angaben zu den Bewerbungsfristen sind online aufgelistet.

Art der Förderung im Detail

Es können nur Kosten für Kursgebühren gefördert werden. Bei dieser Förderung muss der Bereich Arbeitslose im Vordergrund stehen. Die Förderung wird als Zuschuss von bis zu 60% der Kosten ausgezahlt.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Altenhilfe

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Andenken an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer

Weitere Förderungen im Bereich Demokratisches Staatswesen

Weitere Förderungen im Bereich Denkmalschutz/-pflege

Weitere Förderungen im Bereich Entwicklungszusammenarbeit

Weitere Förderungen im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung

Weitere Förderungen im Bereich Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz, Unfallverhütung

Weitere Förderungen im Bereich Fürsorge für Strafgefangene

Weitere Förderungen im Bereich Gesundheitswesen

Weitere Förderungen im Bereich Gleichberechtigung von Frauen und Männern

Weitere Förderungen im Bereich Heimatpflege und Heimatkunde

Weitere Förderungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe

M

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)

Durch die "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" sollen Projekte gefördert werden, die zur Verbesserung der pflegerischen und sozialpflegerischen Versorgung der Bevölkerung beitragen.

Förderhöhe

75.000 €

Antrag

Jederzeit

Weitere Förderungen im Bereich Kriminalprävention

Weitere Förderungen im Bereich Kunst und Kultur

Weitere Förderungen im Bereich Mildtätigkeit

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Opfer von Straftaten

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Schutz von Ehe und Familie

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Sport

Weitere Förderungen im Bereich Studentenhilfe

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Tierschutz

Weitere Förderungen im Bereich Tierzucht/Hundesport

Weitere Förderungen im Bereich Traditionelles Brauchtum/Karneval

Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege

Weitere Förderungen im Bereich Verbraucherberatung und Verbraucherschutz

Weitere Förderungen im Bereich Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Völkerverständigung

Weitere Förderungen im Bereich Wissenschaft

Weitere Förderungen im Bereich Wohlfahrtswesen

Weitere Förderungen im Bereich Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe