Die Förderziele der Unterstützung von Unternehmen bei der betrieblichen Integration von Geflüchteten durch Willkommenslotsen
Der Bund fördert Einrichtungen und Initiativen, die Unternehmen bei der Integration von Geflüchteten unterstützen. Ziel ist die Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt für insbesondere junge Geflüchtete mit guten Chancen auf einen langfristigen Aufenthalt. Dies soll durch die Arbeit von Willkommenslotsen erreicht werden, welche Unternehmen beratend und unterstützend zur Seite stehen. Die Arbeit der Lotsen kann unter anderem folgende Bereiche umfassen:
- Aufzeigen von Chancen durch Rekrutierung von Geflüchteten
- Beratung hinsichtlich Rahmenbedingungen für die Ausbildung und Anstellung Geflüchteter
- Vorbereitende Tätigkeiten bei der Stellenbesetzung
- Unterstützung und Begleitung nach erfolgter Stellenbesetzung zur Sicherstellung der Integration
Es werden bis zu 70% der gesamten Projektkosten gefördert.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Förderung erfolgt projektbezogen. Fördermittel können bundesweit von Vereinen, Verbänden und öffentlichen Einrichtungen beantragt werden. Die Förderung kann für bis zu zwei Jahre beansprucht werden.
Anträge auf Förderung müssen bis zum 31.10. eines jeden Jahres beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) eingereicht werden, welcher sie anschließend an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) weiterleitet.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung wird in Form eines finanziellen Zuschusses gewährt, welcher für Personalkosten sowie ferner für Sachausgaben und Reisekosten eingesetzt werden kann.