Zielsetzung der Förderung von Hafeninfrastrukturmaßnahmen, Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete sowie der integrierten Meerespolitik
Die Förderung von Hafeninfrastrukturmaßnahmen, Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete sowie der integrierten Meerespolitik hat die Aufgabe, eine nachhaltige Entwicklung der Fischereigemeinden an der Ost- und Nordseeküste Schleswig-Holsteins z.B. durch Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit zu fördern. Dabei unterstützt das Förderprogramm nur Organisationen aus der Agrarwirtschaft und hat sich dabei auf die Subbranche der Fischerei und Aquakultur spezialisiert.
Die Förderung von Hafeninfrastrukturmaßnahmen, von Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete und von Maßnahmen der integrierten Meerespolitik fördert Projekte in einer durchschnittlichen Höhe von ungefähr 10.000 €.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden sowohl Projektvorhaben, als auch laufende Kosten von der Förderung übernommen. Die Förderung kann nur von Organisationen, die im Bundesland Schleswig-Holstein tätig sind, beantragt werden. Eine Förderung durch das Programm zur Förderung von Hafeninfrastrukturmaßnahmen, von Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete und von Maßnahmen der integrierten Meerespolitik für Projekte im Ausland ist nicht möglich.
Anträge sind in schriftlicher Form an die obere Fischereibehörde des Landes Schleswig-Holsteins zu stellen. Antragsformulare sind bei der Bewilligungsbehörde zu erhalten. Dem Antrag ist eine Projektbeschreibung, sowie ein genauer Finanz- und Zeitplan beizufügen.
Das wird im Detail gefördert
Mit der Förderung werden nur Kosten für die Infrastruktur unterstützt. Es wird nur eine Förderung für den Themenbereich Umweltschutz gewährt. Die Förderung wird als Zuschuss ausgezahlt.