Es werden aktuell keine Anträge entgegen genommen.

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH): Landesprogramm Wirtschaft - Förderung der energetischen Optimierung in kleinen und mittleren Unternehmen

Der Zweck des Programms besteht in der Förderung der energetischen Optimierung in kleinen und mittleren Unternehmen in Schleswig-Holstein.
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) Fleethörn 29-31 24103 Kiel

Weitere Förderungen im Bereich

Diese Branchen werden gefördert

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) hat sich der Förderung der energetischen Optimierung in kleinen und mittleren Unternehmen in Schleswig-Holstein verschrieben. Vorrangiges Ziel des Programms "Landesprogramm Wirtschaft - Förderung der energetischen Optimierung in kleinen und mittleren Unternehmen" sind Energiemanagementmaßnahmen, die zur CO2-Reduktion sowie zu erhöhter Energieeinsparung, Energieeffizienz und dem verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien führen.

Voraussetzung für die Förderung

Es werden sowohl Projekte als auch laufende Kosten von der Förderung übernommen. Die Förderung kann nur von kleinen und mittleren Unternehmen beantragt werden, die in Schleswig-Holstein tätig sind. Eine Unterstützung mit Fördermitteln durch das Programm "Landesprogramm Wirtschaft - Förderung der energetischen Optimierung in kleinen und mittleren Unternehmen" für Projekte im Ausland ist nicht möglich. Die Richtlinien sowie Antragsformulare werden auf der Webseite der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) bereitgestellt. Interessierte Organisationen können Förderanträge direkt beim Fördergeber einreichen.

Das wird durch die Förderung unterstützt

Es können nur Beratungskosten unterstützt werden. Bei dieser Förderung muss der Bereich Energieeffizienz im Vordergrund stehen. Die antragstellende Organisation erhält von der Förderung "Landesprogramm Wirtschaft - Förderung der energetischen Optimierung in kleinen und mittleren Unternehmen" einen Zuschuss.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

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Weitere Förderungen im Bereich Altenhilfe

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Weitere Förderungen im Bereich Andenken an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer

Weitere Förderungen im Bereich Demokratisches Staatswesen

Weitere Förderungen im Bereich Denkmalschutz/-pflege

Weitere Förderungen im Bereich Entwicklungszusammenarbeit

Weitere Förderungen im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung

Weitere Förderungen im Bereich Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz, Unfallverhütung

Weitere Förderungen im Bereich Fürsorge für Strafgefangene

Weitere Förderungen im Bereich Gesundheitswesen

Weitere Förderungen im Bereich Gleichberechtigung von Frauen und Männern

Weitere Förderungen im Bereich Heimatpflege und Heimatkunde

Weitere Förderungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Kriminalprävention

Weitere Förderungen im Bereich Kunst und Kultur

Weitere Förderungen im Bereich Mildtätigkeit

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Weitere Förderungen im Bereich Opfer von Straftaten

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Weitere Förderungen im Bereich Schutz von Ehe und Familie

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Weitere Förderungen im Bereich Sport

Weitere Förderungen im Bereich Studentenhilfe

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Weitere Förderungen im Bereich Tierschutz

Weitere Förderungen im Bereich Tierzucht/Hundesport

Weitere Förderungen im Bereich Traditionelles Brauchtum/Karneval

Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege

Weitere Förderungen im Bereich Verbraucherberatung und Verbraucherschutz

Weitere Förderungen im Bereich Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Völkerverständigung

Weitere Förderungen im Bereich Wissenschaft

Weitere Förderungen im Bereich Wohlfahrtswesen

Weitere Förderungen im Bereich Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe

M

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)

Durch die "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" sollen Projekte gefördert werden, die zur Verbesserung der pflegerischen und sozialpflegerischen Versorgung der Bevölkerung beitragen.

Förderhöhe

75.000 €

Antrag

Jederzeit