FilmFernsehFonds Bayern (FFF) – Gamesförderung

Die Gamesförderung des FilmFernsehFonds Bayern (FFF) unterstützt die Konzeption und Produktion digitaler Spiele in Bayern.
FilmFernsehFonds Bayern (FFF)
Gesellschaft zur Förderung der Medien in Bayern
Sonnenstraße 21
80331 München

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Die Zielsetzung der Gamesförderung

Die Gamesförderung des FilmFernsehFonds Bayern (FFF) ist darauf ausgerichtet, Bayern als starken Medienstandort zu erhalten und die Gamingindustrie zu stärken. Das Programm hat sich auf die Förderung von Konzeption und Produktion hochwertiger und gewaltfreier digitaler Spiele fokussiert.

Die Förderung unterliegt dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie. Die Zuschüsse betragen je nach Projekt zwischen 20.000 und 200.000 Euro. In der Regel können bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten finanziert werden.

Voraussetzungen für die Förderung

Das Programm unterstützt Organisationen, die hauptberuflich/ geschäftsmäßig digitale Spiele entwickeln oder vertreiben. Es werden lediglich Projekte in Bayern finanziert. Projekte im Ausland erhalten keine Förderung.

Der Förderantrag ist auf der Homepage des Fördergebers erhältlich. Die aktuellen Fristen für Förderungen sind der 14.02., 06.06. und 04.10. des Kalenderjahres.

Das wird im Detail gefördert

Die Förderung kann in Form eines finanziellen Zuschusses oder eines Darlehens erfolgen.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

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Weitere Förderungen im Bereich Fürsorge für Strafgefangene

Weitere Förderungen im Bereich Gesundheitswesen

Weitere Förderungen im Bereich Gleichberechtigung von Frauen und Männern

Weitere Förderungen im Bereich Heimatpflege und Heimatkunde

Weitere Förderungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Kriminalprävention

Weitere Förderungen im Bereich Kunst und Kultur

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Weitere Förderungen im Bereich Tierzucht/Hundesport

Weitere Förderungen im Bereich Traditionelles Brauchtum/Karneval

Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege

Weitere Förderungen im Bereich Verbraucherberatung und Verbraucherschutz

Weitere Förderungen im Bereich Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Völkerverständigung

Weitere Förderungen im Bereich Wissenschaft

Weitere Förderungen im Bereich Wohlfahrtswesen

Weitere Förderungen im Bereich Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe

M

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)

Durch die "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" sollen Projekte gefördert werden, die zur Verbesserung der pflegerischen und sozialpflegerischen Versorgung der Bevölkerung beitragen.

Förderhöhe

75.000 €

Antrag

Jederzeit