Wirtschaftsministerium NRW – progres.nrw

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Projekte im Bereich Elektromobilität.
Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung 6 – Bergbau und Energie in NRW
Postfach 102545
44025 Dortmund

Weitere Förderungen im Bereich

Die Zielsetzung des Programms für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen (progres.nrw) – Programmbereich Emissionsarme Mobilität

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Projekte im Bereich Elektromobilität. Ziel ist es, klimaschädliche Abgase zu reduzieren, um den Klimazielen näherzukommen und die Lebensqualität in Städten zu erhöhen. Förderfähig sind beispielsweise:

  • Studien und Konzepte zur Elektromobilität und Ladeinfrastruktur
  • Ladeinfrastruktur und Netzanschlüsse
  • Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge
  • Lastenfahrräder
  • Elektrolyseure
  • Die Höhe der Förderung variiert je nach Art des Projekts und Antragsteller und kann bis zu 2 Mio. € pro Jahr betragen.

    Voraussetzungen für die Förderung

    Die Förderung erfolgt projektbezogen. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Unternehmen, Kommunen, Verbände, Vereine und öffentliche Einrichtungen aus ganz Nordrhein-Westfalen. Die Gesamtprojektkosten müssen mindestens 500 € betragen.

    Anträge auf Förderung können über ein Online-Formular bei der Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 – Bergbau und Energie in NRW eingereicht werden.

    Das wird im Detail gefördert

    Die Förderung wird in Form eines finanziellen Zuschusses gewährt.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Altenhilfe

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Andenken an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer

Weitere Förderungen im Bereich Demokratisches Staatswesen

Weitere Förderungen im Bereich Denkmalschutz/-pflege

Weitere Förderungen im Bereich Entwicklungszusammenarbeit

Weitere Förderungen im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung

Weitere Förderungen im Bereich Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz, Unfallverhütung

Weitere Förderungen im Bereich Fürsorge für Strafgefangene

Weitere Förderungen im Bereich Gesundheitswesen

Weitere Förderungen im Bereich Gleichberechtigung von Frauen und Männern

Weitere Förderungen im Bereich Heimatpflege und Heimatkunde

Weitere Förderungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Kriminalprävention

Weitere Förderungen im Bereich Kunst und Kultur

Weitere Förderungen im Bereich Mildtätigkeit

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Opfer von Straftaten

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Schutz von Ehe und Familie

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Sport

Weitere Förderungen im Bereich Studentenhilfe

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Tierschutz

Weitere Förderungen im Bereich Tierzucht/Hundesport

Weitere Förderungen im Bereich Traditionelles Brauchtum/Karneval

Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege

Weitere Förderungen im Bereich Verbraucherberatung und Verbraucherschutz

Weitere Förderungen im Bereich Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Völkerverständigung

Weitere Förderungen im Bereich Wissenschaft

Weitere Förderungen im Bereich Wohlfahrtswesen

Weitere Förderungen im Bereich Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe

M

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)

Durch die "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" sollen Projekte gefördert werden, die zur Verbesserung der pflegerischen und sozialpflegerischen Versorgung der Bevölkerung beitragen.

Förderhöhe

75.000 €

Antrag

Jederzeit