Die Zielsetzung des Programms Absatzförderung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Die Marketinggesellschaft der niedersächsischen Land- und Ernährungswirtschaft hat das Ziel, den Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse und von Lebensmitteln mit spezifischen Qualitätsmerkmalen zu fördern. Dabei unterstützt die Maßnahme Organisationen in der Agrarwirtschaft, Konsum und FMCG und hat sich dabei auf folgende Subbranchen spezialisiert:
- Landwirtschaft
- Lebensmittel und Ernährung
Die Förderung unterstützt Projekte in einer Höhe von mindestens 5.000 € und maximal 150.000 €.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden ausschließliche Projekte von der Marketinggesellschaft der niedersächsischen Land- und Ernährungswirtschaft e.V. gefördert. Die Förderung kann nur von Organisationen, die im Bundesland Niedersachsen tätig sind, beantragt werden. Eine Förderung für Projekte im Ausland ist nicht möglich. Antragsberechtigt sind Organisationen (etwa Erzeugerzusammenschlüsse, Vereinigungen, Fachverbände und Unternehmen), die landwirtschaftliche Erzeugnisse be- oder verarbeiten.
Informationen zur Antragstellung können der Webseite des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz entnommen werden.
Das wird im Detail gefördert
Im Rahmen der Förderung werden finanzielle Zuschüsse vergeben. Es werden beispielsweise die folgenden Maßnahmen unterstützt:
- Absatzförderprojekte
- Beratungen
- Marktforschung und Vermarktung
- Produktentwicklung
- Teilnahme an Messen und Ausstellungen
- Veranstaltung von Messen und Ausstellungen
- Öffentlichkeitsarbeit
- Auf- und Ausbau regionaler Vermarktungsstrukturen