Ziele der Förderung
Das Programm "Markterschließungsrichtlinie" der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) fördert die Möglichkeiten der Markterschließung für deutsche Unternehmen im In- und Ausland, um die Internationalisierung zu steigern.
Die "Markterschließungsrichtlinie" entstand im Rahmen der Richtlinien des Ministeriums für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg und wird durch das Programm der EU "Europäischer Fonds für regionale Entwicklung" zusätzlich unterstützt. In der Vergangenheit wurden von der "Markterschließungsrichtlinie" Projekte in einer Höhe von ca. 150.000 € gefördert.
Voraussetzungen für eine Förderung
Die "Markterschließungsrichtlinie" unterstützt lediglich Projekte. Diese müssen für die Förderung in Zusammenarbeit mit mindestens einer weiteren Organisation durchgeführt werden. Nur Organisationen in Brandenburg und Berlin können einen Antrag zur Förderung einreichen. Zudem unterstützt die "Markterschließungsrichtlinie" Projekte im Ausland mit Fördermitteln. Der einzureichende Antrag kann auf der Webseite der ILB als Download gespeichert werden und muss postalisch eingereicht werden. Alternativ kann auf dem Portal der Investitionsbank des Landes Brandenburg ein elektronischer Antrag nach einer Anmeldung abgesendet werden.
Durch das Programm werden die folgenden Bereiche gefördert
Mit der Förderung werden nur Kosten im Bereich Marketing unterstützt. Die antragstellende Organisation erhält von der Förderung "Markterschließungsrichtlinie" einen Zuschuss.