Die Förderziele des Programms „Wohnraum für Studierende“
Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr vergibt Darlehen an Projekte, die Wohnheimplätze für Studierende schaffen. Die Förderung schließt auch die Erstmöblierung ein.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 32.000 € je Wohnplatz. Darlehen für rollstuhlgerechte Apartments können um bis zu 50 % höher sein.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Förderung setzt einen nachhaltigen Bedarf am Hochschulort voraus. Es werden ausschließlich Fördermittel an Projekte von Organisationen vergeben, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt in Bayern haben. Interessierte Organisationen können Anträge bei der für das Bauvorhaben örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörde einreichen.