Die Zielsetzung der Absatzförderung der Land- und Ernährungswirtschaft (FRL AbsLE/2019)
Durch die Förderrichtlinie Absatzförderung soll die Land- und Ernährungswirtschaft in Sachsen unterstützt werden. Insbesondere soll es Akteuren erleichtert werden, Absatzmärkte zu erschließen bzw. aufrechtzuerhalten und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden nur Projekte innerhalb Sachsens gefördert. Die Förderung kann von Unternehmen, Kommunen, Verbänden und öffentlichen Einrichtungen beantragt werden. Konkret zählen dazu z. B. Absatzgemeinschaften, Tourismusverbände oder Marktforschungsunternehmen. In der Regel müssen sich mindestens drei Akteure zusammenschließen, um die Förderung zu beantragen. Eine Ausnahme bilden Messeteilnahmen sowie Produktpräsentationen, Ausstellungen und Märkte.
Förderanträge können auf der Webseite des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) heruntergeladen werden.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung wird in Form von Zuschüssen gewährt. Förderfähig sind etwa:
- Teilnahme an Messen
- Produktpräsentationen, Ausstellungen und Märkte
- Werbemaßnahmen
- Marktstudien
- Qualitätsprogramme
- Wissenstransfer und Kooperationen
- Regionalmanagement für Bio-Regio-Modellregionen