Die Förderziele des Programms Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen (Einstellungszuschuss)
Ziel der Förderung ist die Schaffung sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze. Unterstützt werden Unternehmen, die Arbeitslose und sogenannte „Aufstocker“ einstellen.
Voraussetzungen für die Förderung
Fördermittel stehen nur für laufende Kosten bereit. Förderfähig sind deutschlandweit Unternehmen, die in Berlin tätig sind. Es werden ausschließlich kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) gefördert. Projekte im Ausland können keine Förderung bekommen. Anträge müssen vor Beginn des Arbeitsverhältnisses online gestellt werden. Nähere Informationen stehen auf der Homepage zur Verfügung.
Das wird im Detail gefördert
Mit der Förderung werden nur Mitarbeiterkosten unterstützt. Bei dieser Förderung muss der Bereich Lohnkosten im Vordergrund stehen. Es werden nur Zuschüsse durch die Förderung Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen (Einstellungszuschuss) vergeben.