Bürgerstiftung Dresden – Förderung des bürgerschaftlichen Engagements „Wir für Sachsen“

Die "Förderung des bürgerschaftlichen Engagements" unterstützt Projekte für Ehrenamtliche aus und in Sachsen.
Bürgerstiftung Dresden
Barteldesplatz 2
01309 Dresden

Weitere Förderungen im Bereich

Zielsetzung der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements „Wir für Sachsen“

Die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements engagiert sich für Vorhaben, die sich an Ehrenamtliche Sachsens richten. Die Förderschwerpunkte liegen in den folgenden Bereichen:

  • Mildtätigkeit
  • Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege
  • Kunst und Kultur
  • Sport
  • Wohlfahrtswesen
  • Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe
  • Kinder- und Jugendhilfe

Rechtliche Grundlage der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements ist die Förderrichtlinie „Wir für Sachsen“ aus dem Jahre 2007. Auftraggeber der Förderung ist das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz . Die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements vergibt Fördermittel in einer durchschnittlichen Förderhöhe von 1.000 €.

Voraussetzungen für die Förderung

Es werden ausschließlich laufende Kosten durch die Bürgerstiftung Dresden unterstützt. Nur Organisationen, die in Sachsen tätig sind, können Fördermittel beantragen. Eine Förderung von Projekten im Ausland im Rahmen dieses Förderprogramms ist ausgeschlossen. Der Antrag auf Fördermittel ist der Internetseite der Bürgerstiftung Dresden zu entnehmen. Die Antragstellung erfolgt auf schriftlichem Wege bis zum 31. Oktober für das kommende Jahr.

Förderung im Detail

Die "Förderung des bürgerschaftlichen Engagements" wird als Zuschuss gewährt.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Geförderte Themenbereiche

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Mildtätigkeit

Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege

Weitere Förderungen im Bereich Kunst und Kultur

Weitere Förderungen im Bereich Sport

Weitere Förderungen im Bereich Wohlfahrtswesen

Weitere Förderungen im Bereich Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe

M

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)

Durch die "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" sollen Projekte gefördert werden, die zur Verbesserung der pflegerischen und sozialpflegerischen Versorgung der Bevölkerung beitragen.

Förderhöhe

75.000 €

Antrag

Jederzeit

Weitere Förderungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe