Die Förderziele der Lotto Brandenburg
Die Förderung durch Lotto Brandenburg hat das Ziel, Projekte und Initiativen in Brandenburg, die dem Gemeinwohl dienen sowie sinn- und identitätsstiftend sind, zu unterstützen. Gemeinnützige soziale und karitative Projekte in vielen Bereichen werden gefördert. Einige Förderschwerpunkte sind:
- Mildtätigkeit
- Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege
- Kunst und Kultur
- Kinder- und Jugendhilfe
- Sport
- Demokratisches Staatswesen
- Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe
- Altenhilfe
- Erziehung/Volks-und Berufsbildung
Voraussetzungen für die Förderung
Einen Förderantrag stellen können gemeinnützige Einrichtungen wie Vereine und GbRs, GmbHs, Stiftungen sowie Kommunen und Privatpersonen, die ein Vorhaben im Bundesland Brandenburg planen. Die Antragstellung erfolgt spätestens zwei Monate vor Projektbeginn, in der Zeit vom 1. Januar bis zum 30. September sowie schriftlich an die Postanschrift.
Das wird im Detail gefördert
Durch die Förderung können Sachkosten zur Durchführung des Projektes gedeckt werden. Die Förderung von Honorarkosten erfolgt nur in Ausnahmefällen. Reisekosten sind nach dem Bundesreisekostengesetz förderfähig. Eigenmittel in Höhe von 20 Prozent der Projektkosten müssen geleistet werden.