Die Zielsetzung der Überregionalen Familienförderung
Die Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen (GFAW) fördert soziale Projekte, die Familien und ältere Menschen unterstützt. Es sollen etwa Familienerholung und Bildungsangebote sowie weitere sozialpädagogische Konzepte finanziert werden.
Voraussetzungen für die Förderung
Das Programm fördert öffentliche Einrichtungen, Verbände und Vereinigungen. Die Fördermittel können an Organisationen, die durch das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie anerkannt sind, ausgezahlt werden. Die Durchführung von Projekten im Ausland kann nicht finanziert werden.
Anträge für Projekte müssen bis zum 15.11. des Vorjahres an die GFAW gestellt werden. Überregionale Projekte, die außerhalb des Landesfamilienförderplans liegen, sollten bis 3 Monate vor Beginn eines Projektes beim zuständigen Ministerium eingereicht werden.
Das wird im Detail gefördert
Diese Maßnahme wird in Form eines Zuschusses ausgezahlt.