Die Förderziele der Zuwendungen zur Integration von Migranten
Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt fördert Projekte, die Migranten und Flüchtlinge unterstützen. Neben Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangeboten werden unter anderem interkulturelle Begegnungen, präventive Maßnahmen im Bereich Fremdenfeindlichkeit sowie Konzepte zum Ausbau der Willkommenskultur gefördert.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden ausschließlich Projekte gefördert. Fördermittel können von Verbänden, Vereinigungen, öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen beantragt werden, die in Sachsen-Anhalt aktiv sind.
In der Regel können bis zu 85% der Projektkosten gefördert werden. Die maximale Fördersumme beträgt 70.000 €. Förderanträge müssen bis zum 31.10. eines jeden Jahres an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt gerichtet werden.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt. Förderfähig sind unter anderem:
- Informations-, Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen
- Selbstorganisations- und Integrationsmaßnahmen
- Projekte der interkulturellen Begegnung und Verständigung
- Interkulturelle Konzepte für Organisationen und Einrichtungen
- Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Rassismus
- Ausbau der Willkommenskultur
- Projekte zur Vorbereitung auf die Arbeitswelt
- Sprachkurse und Sprachcafés