Die Förderziele des Programms „Regionale Offene Behindertenarbeit“
Das Förderprogramm unterstützt Dienste der regionalen offenen Behindertenarbeit, die Maßnahmen planen, die Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen.
Die jährliche Förderpauschale beträgt für die Durchführung der Maßnahmen für Fachkräfte maximal 24.300 €.
Bedingungen für die Förderung
Fördermittel stehen ausschließlich für Vorhaben innerhalb Bayerns zur Verfügung. Anträge müssen bis spätestens zum 31. März für das folgende Kalenderjahr gestellt werden.
Das wird im Detail gefördert
Zu den förderfähigen Ausgaben zählen:
- Ausgaben für die Beschäftigung des als erforderlich anerkannten Personals
- Sachausgaben
- Ausgaben für die Erstausstattung
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe
- Behinderung