Die Förderziele des 7. Energieforschungsprogramms: Angewandte nichtnukleare Forschungsförderung
Das 7. Energieforschungsprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz unterstützt Projekte rund um umwelt- und klimaschonende sowie bezahlbare Energieversorgung. Es werden projektbezogene Aktivitäten zu Forschung, Entwicklung und Innovation auf dem Gebiet gefördert.
Das erste Energieforschungsprogramm der Bundesregierung wurde Ende der 1970er Jahre ins Leben gerufen. Das 7. Energieforschungsprogramm begann im Jahr 2018 und sieht bis 2022 ein Fördervolumen von rund sechs Milliarden Euro vor.
Voraussetzungen für die Förderung
Das Energieforschungsprogramm unterstützt Projektvorhaben von Organisationen wie Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen. Je nach Art der Einrichtung können Maßnahmen bis zu 100% durch Fördergelder gedeckt werden. Fördermittel des Programms können deutschlandweit an Organisationen vergeben werden. Projekte im Ausland erhalten keine finanzielle Unterstützung.
Ausführliche Informationen zur Antragstellung sind der Webseite des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie des Projektträgers Jülich zu entnehmen.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung erfolgt in Form eines finanziellen Zuschusses. Es werden verschiedene Maßnahmen zur Umsetzung von Forschungsprojekten gefördert.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Wissenschaft
- Energie