LfULG – Förderrichtlinie Ökologischer/Biologischer Landbau (FRL ÖBL)

Die Förderrichtlinie Ökologischer/Biologischer Landbau (RL ÖBL/2015) unterstützt Landwirte in Sachsen, die ihre Flächen umweltbewusst bewirtschaften.
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
August-Böckstiegel-Straße 1
01326 Dresden

Weitere Förderungen im Bereich

Die Zielsetzung der Förderrichtlinie Ökologischer/Biologischer Landbau (FRL ÖBL)

Die Richtlinie fördert Unternehmen der Branche Agrarwirtschaft, die ökologische Anbauverfahren anwenden. Dabei wird die Subbranche Landwirtschaft fokussiert. Die Initiative besteht seit 2015 und wird in Zusammenarbeit mit dem Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft realisiert.

Voraussetzungen für die Förderung

Das Landesamt fördert Projekte. Organisationen, die in Sachsen tätig sind, können Zuschüsse beantragen. Für Nutzflächen im Ausland sind keine Fördermittel verfügbar. Förderanträge sind bis spätestens 15.05. digital einzureichen, d. h. online über das Antragsportal DIANAweb. Ein Versand per E-Mail ist nicht möglich.

Das wird im Detail gefördert

Mit der Förderung werden nur Produktionskosten unterstützt. Unterstützung findet dabei das Thema ökologische Landwirtschaft. Die Förderung wird als Zuschuss ausgezahlt.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Geförderte Themenbereiche

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege