Die Förderziele des Programms „Förderung der Chancengleichheit“
Das Förderprogramm der Landesdirektion Sachsen hat sich der Förderung der Chancengleichheit sowie der Geschlechtergerechtigkeit in Sachsen verschrieben. Ziel des Programms „Förderung der Chancengleichheit“ ist die Förderung von Gleichstellungsvorhaben mit überregionalem Wirkungskreis und modellhaftem oder innovativem Charakter, von frauen- und männerpolitisch landesweit bedeutsamen Einzelvorhaben sowie von Tagungen, Seminaren und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit zum Thema.
Die maximale Förderhöhe beträgt 200.000 €.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Förderung kann nur von Vereinen, Forschungseinrichtungen und Hochschulen beantragt werden, die in Sachsen tätig sind.