Die Zielsetzung der Sportstättenbauförderung
Durch das Programm der Sportstättenbauförderung wird die Errichtung und Modernisierung von Sportstätten in Nordrhein-Westfalen unterstützt. Der Förderschwerpunkt liegt im Bereich Sport.
Hintergrund der Sportstättenbauförderung ist die Bereitstellung von Sportstätten für den nationalen und internationalen Spitzensport.
Voraussetzungen für die Förderung
Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt ausschließlich Projekte. Fördermittel können lediglich Organisationen aus Nordrhein-Westfalen beantragen. Eine Förderung von Projekten im Ausland im Rahmen der Sportstättenbauförderrichtlinien ist nicht möglich. Der Antrag auf Fördermittel befindet sich auf der Internetseite der Bezirksregierung. Die Antragstellung erfolgt auf schriftlichem Wege an die jeweils zuständige Bezirksregierung.
Das wird im Detail gefördert
Mit der Förderung werden anfallende Baukosten oder Modernisierungskosten unterstützt. Die Förderung wird als Zuschuss vergeben.