Die Zielsetzung der Förderung der Verkehrserziehung und -aufklärung zur Hebung der Verkehrssicherheit
Das Sächsische Staatsministerium des Innern fördert Verkehrserziehung und -aufklärung zur Hebung der Verkehrssicherheit im vorschulischen und schulischen Bereich sowie in der Erwachsenenaufklärung. Es können landesweit sowie regional Projekte umgesetzt werden. Dabei werden unterschiedliche Facetten einer Maßnahme finanziert.
Je nach Art des Projektes können bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben finanziert werden.
Voraussetzungen für die Förderung
Das Programm fördert Verbände und Vereinigungen. Die Fördermittel werden an Organisationen in Sachsen ausgezahlt. Die Durchführung von Projekten im Ausland wird nicht finanziert.
Für die Umsetzung landesweiter Maßnahmen muss sich an das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr gewandt. Bei regionalen Projekten hingegen sollte der Landespräventionsrat Sachsen kontaktiert werden. Je nach Maßnahme muss ein Förderantrag bis 30.11. des Vorjahres oder 28.02. des laufenden Jahres eingereicht werden.
Das wird im Detail gefördert
Diese Maßnahme wird in Form eines finanziellen Zuschusses ausgezahlt.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Erziehung, Volks- und Berufsbildung
- Verkehrserziehung
- Verkehrssicherheit