Die Förderziele des Programms „Naturschutz und Landschaftspflege in Thüringen (NALAP)“
Mit dem Programm werden Projekte unterstützt, die den Naturschutz nicht landwirtschaftlich genutzter Landschaften in Thüringen fördern. Dadurch sollen Natur- und Lebensräume gesichert und ausgebaut werden.
Finanziert wird die Förderung vom Freistaat Thüringen zusammen mit der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK).
Voraussetzungen für die Förderung
Das Ministerium fördert ausschließlich Projekte, die im Land Thüringen realisiert werden. Fördermittel beantragen können Verbände, öffentliche Einrichtungen, Kommunen und Unternehmen. Projektvorhaben im Ausland sind nicht förderfähig. Die maximale Förderhöhe beträgt 500.000 €.
Die Förderanträge müssen bis zum 01.02. eines jeden Jahres bei der unteren Naturschutzbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt bzw. des Landkreises eingereicht werden.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Förderfähig sind etwa:
- Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen
- Gewährleistung von Amphibienwanderungen
- Sonstige Naturschutzmaßnahmen