Zielsetzung der Investiven Förderung im Bereich der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
Mit dem Förderprogramm unterstützt das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Bau- und Erhaltungsvorhaben für Einrichtungen im Sinne der Kinder- und Jugendsozialarbeit. Die Förderung richtet sich an Organisationen der Gesellschaftsbranche mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Soziales.
Förderfähige Projekte werden mit Zuschüssen von ungefähr 25.000 € unterstützt.
Voraussetzungen für die Förderung
Projektvorhaben und laufende Kosten sind gleichermaßen föderfähig. Antragsberechtigt sind alle in Thüringen tätigen Organisationen. Auslandsprojekte sind von der Förderung ausgeschlossen. Förderanträge sind schriftlich an das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport zu stellen.