Förderziele der Förderrichtlinie Migrationsberatung
Die Förderrichtlinie Migrationsberatung hat zum Ziel, die Beratung für Zuwanderer in Schleswig-Holstein zu stärken. Der Förderschwerpunkt liegt in der Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe. Die Fördermittel werden durch das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung bereitgestellt. Sie betragen jeweils rund 58.000 €.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Förderung der Förderrichtlinie Migrationsberatung erstreckt sich sowohl auf Projekte als auch auf laufende Kosten. Wichtig ist die Verankerung in Schleswig-Holstein. Projekte im Ausland können nicht unterstützt werden. Die Antragsstellung muss sowohl schriftlich als auch per E-Mail erfolgen. Einreichefrist ist der 1. Dezember für Maßnahmen, die im nächsten Jahr implementiert werden sollen.
Das wird im Detail gefördert
Es können nur Beratungskosten unterstützt werden. Die Förderung vergibt Zuschüsse.