Die Förderziele der Sportförderrichtlinie
Die Sportförderrichtlinie fördert den Bau und die Sanierung von Sportanlagen, die Ausbildung und Vergütung von Übungsleitern und Vereinsmanagern sowie den Leistungs-, Breiten-, Schul - und Behindertensport. Das Förderspektrum ist breit gefächert, die geförderten Maßnahmen müssen jedoch im Bereich Sport liegen. Die Initiative beruht auf dem Sportfördergesetz von 1974 und wird auf Landesebene durch den Fördergeber in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport und dem Kultusministerium umgesetzt.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Sportförderrichtlinie unterstützt Projekte. Gefördert werden gemeinnützige Organisationen, die in Rheinland-Pfalz tätig sind. Förderfähig sind ausschließlich Vereine. Projektvorhaben im Ausland oder anderen Bundesländern können keine Förderung erhalten. Förderanträge sind formlos bis spätestens 31. März eines jeden Jahres einzureichen und sollten einen Kostenplan enthalten.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung nach der Sportförderrichtlinie wird als Zuschuss gewährt.