Die Förderziele der Förderrichtlinien Naturschutz
Das in NRW geförderte Programm setzt sich für die Verwirklichung der Ziele des Landschaftsgesetzes und Durchführung von gemeinschaftsrechtlichen ökologischen Regelungen ein. Dabei liegt der Förderungsschwerpunkt auf dem Umwelt- und Naturschutz, sowie der Landschaftspflege. Es wurde vom Umweltministerium Nordrhein-Westfalen in Auftrag gegeben und unterstützt die Kreise und kreisfreien Städte auch bei der Aufstellung und Umsetzung der Landschaftsplanung.
Voraussetzungen für die Förderung
Ausschließlich Projektvorhaben werden gefördert. Nur Organisationen, die in Nordrhein-Westfalen tätig sind, können Fördermittel beantragen. Dies gilt allerdings nicht für die Förderung von Auslandsprojekten. Förderanträge sind an die Bezirksregierungen oder bei den zuständigen Kreisen beziehungsweise kreisfreien Städten zu stellen. Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite des Programms.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung laut Förderrichtlinien Naturschutz wird als Zuschuss ausgezahlt.