Die Zielsetzung des Programms Förderung forstlicher Maßnahmen im Körperschaftswald
Die Förderung forstlicher Maßnahmen im Körperschaftswald unterstützt die nachhaltige Entwicklung der Forstwirtschaft in Nordrhein-Westfalen. Der Schwerpunkt der Förderung liegt im Bereich Umwelt- und Naturschutz sowie Landschaftspflege.
Die Förderung ist beim Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen angesiedelt. Die rechtliche Grundlage der Förderung bildet die Körperschaftswald-Richtlinie. Die Förderung forstlicher Maßnahmen im Körperschaftswald fördert Projekte mit einer durchschnittlichen Förderhöhe von 1.500 €.
Voraussetzungen für die Förderung
Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen fördert ausschließlich Projekte. Fördermittel können ausschließlich Organisationen, die in Nordrhein-Westfalen tätig sind, beantragen. Eine Förderung von Projekten im Ausland durch die Förderung forstlicher Maßnahmen im Körperschaftswald ist nicht möglich.
Der Antrag auf Fördermittel befindet sich auf der Internetseite des Ministeriums. Die Antragstellung erfolgt auf schriftlichem Wege.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung wird in Form eines finanziellen Zuschusses gewährt. Es werden verschiedene Maßnahmen bewilligt, so beispielsweise:
- Naturnahe Waldbewirtschaftung
- Naturschutzmaßnahmen
- Erstaufforstung
- Forstwirtschaftliche Infrastruktur
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege
- Forstwirtschaft