Zielsetzung der Förderung von Integrationsagenturen
Durch die Förderung von Integrationsagenturen für die Belange von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte wird der Ausbau und die Verstärkung von ehrenamtlichen Tätigkeiten in Nordrhein-Westfalen unterstützt. Der Förderschwerpunkt liegt im Bereich Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe.
Die Förderung von Integrationsagenturen für die Belange von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte ist von der Bezirksregierung Arnsberg ins Leben gerufen worden. Sie stellt eine Kooperation zwischen den Kommunen, freien Trägern und dem Bundesland Nordrhein-Westfalen dar.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Bezirksregierung Arnsberg unterstützt sowohl Projekte als auch laufende Kosten. Fördermittel können nur Organisationen, die in Nordrhein-Westfalen tätig sind, beantragen. Eine Förderung von Projekten im Ausland ist hingegen nicht möglich. Die Antragstellung erfolgt formlos und auf schriftlichem Wege. Die Antragsfrist ist der 30. November des jeweiligen Jahres.
Das wird im Detail gefördert
Die antragstellende Organisation erhält eine Förderung in Form eines Zuschusses.