Die Förderziele der Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen
Die Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen kommt dem Denkmalschutz Niedersachsens zugute. In diesem Zusammenhang werden die Themen Kulturdenkmäler fokussiert. Im Bereich Denkmalschutz/-pflege liegt der Förderschwerpunkt.
Die rechtliche Grundlage der Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen beruht auf der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden ausschließlich Projekte vom Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege gefördert. Fördermittel können nur Organisationen aus Niedersachsen beantragen. Nicht möglich ist eine Förderung von ausländischen Projekten. Die Antragstellung erfolgt formlos und auf schriftlichem Wege.
Das wird im Detail gefördert
Die antragstellende Organisation erhält die Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen in Form eines Zuschusses.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Denkmalschutz/-pflege
- Kulturdenkmäler