Die Förderziele des Programms „Förderung gemeinnütziger Umwelt- und Naturschutzprojekte sowie Bildungsprojekte für nachhaltige Entwicklung“
Das Programm „Förderung gemeinnütziger Umwelt- und Naturschutzprojekte sowie Bildungsprojekte für nachhaltige Entwicklung“ fördert Projekte und Kampagnen in folgenden Bereichen:
- Umwelt- und Naturschutz
- Bildung für nachhaltige Entwicklung
- außerschulische Umweltbildung für Kinder und Jugendliche
- Umweltbildungsarbeit für Kinder und Jugendliche in Basiseinrichtungen
Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Anteils- oder Festbetragsfinanzierung gewährt.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Förderung ist auf die Stadtgemeinde Bremen beschränkt. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine oder Einrichtungen, die ihren Sitz in Bremen haben. Die maximale Förderdauer beträgt 24 Monate.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Erziehung, Volks- und Berufsbildung
- Volksbildung
- Kinderbildung
- Jugendbildung
- Umwelt- und Naturschutz