Die Förderziele der „Bayerischen Film- und Fernsehförderung“
Die Bayerischen Film- und Fernsehförderung vergibt Zuschüsse, Darlehen und Prämien an Film- und Serienprojekte sowie deren Vertrieb.
Förderbedingungen der LfA Förderbank Bayern
Die Bayerische Film- und Fernsehförderung richtet sich an Filmprojekte, die in Bayern durchgeführt werden. Nicht antragsberechtigt sind offentlich-rechtliche und private Rundfunkanbieter.
Das wird im Detail gefördert
Fördermittel können für die folgenden Vorhaben beantragt werden:
- Stoff- und Projektentwicklung
- Herstellung von Kino- oder Fernsehfilmen und -serien
- Innovative audiovisuelle Vorhaben und immersive audiovisuelle Inhalte
- Verleih und Vertrieb
- Pflege des Medienstandorts Bayern und bayerische Filmfestivals von überregionaler Bedeutung
Projekte im Ausland möglich?
Nein
Geförderte Themenbereiche
- Kunst und Kultur
- darstellende Kunst
- Film und Fernsehen