BVA – Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände - FRV)

Der Zweck des Programms besteht in der Förderung von optimalen Trainings- und Wettkampfbedingungen für die Bundessportfachverbände in Deutschland.
Bundesverwaltungsamt (BVA)
Eupener Straße 125
50933 Köln

Weitere Förderungen im Bereich

Die Förderziele des Programms zur Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände - FRV)

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) hat sich der Förderung von optimalen Trainings- und Wettkampfbedingungen für die Bundessportfachverbände in Deutschland verschrieben. Dabei liegen die Schwerpunkte der Förderung laut Satzung im Bereich des Sports.

Vorrangiges Ziel des Förderprogramms ist eine erfolgreiche Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei Olympischen und Paralympischen Spielen sowie vergleichbaren Veranstaltungen.

Voraussetzungwn für die Förderung

Es werden sowohl Projekte als auch laufende Kosten von der Förderung übernommen. Die Förderung kann von Organisationen in ganz Deutschland beantragt werden. Eine Unterstützung mit Fördermitteln durch das Programm zur Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände - FRV) für Projekte im Ausland ist nicht möglich. Interessierte Organisationen können Anträge direkt beim Bundesverwaltungsamt (BVA) einreichen. Es muss ein Strukturplan für den jeweiligen olympischen Zyklus vorgelegt werden. Die notwendigen Unterlagen sowie Informationen sind auf der Webseite bereitgestellt.

Das wird im Detail gefördert

Es werden nur Zuschüsse durch die Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände - FRV) vergeben.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

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