Die Förderziele der Stiftung für Stifter der Sparkasse Harburg-Buxtehude
Die Stiftung fördert soziale, gemeinnützige und mildtätige Zwecke in Harburg und Buxtehude. In der Satzung sind folgende Förderschwerpunkte zu finden:
- Kinder- und Jugendhilfe
- Kunst und Kultur
- Erziehung, Volks- und Berufsbildung
- Mildtätigkeit
- Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe
- Fürsorge für Strafgefangene
Die Stiftung für Stifter der Sparkasse Harburg-Buxtehude wurde im Jahr 2011 gegründet. Sie hat es sich zum Ziel gesetzt, den Stiftungsgedanken der Bürgerinnen und Bürger in Harburg und Buxtehude zu fördern. Dafür können Zustifter eigene Stiftungsfonds bzw. Treuhandstiftungen unter dem Dach der Stiftung gründen. Das Stiftungskapital beträgt ca. 750.000 €. Durchschnittlich werden Fördermittel in Höhe von ungefähr 3.000 € bereitgestellt.
Voraussetzungen für die Förderung
Durch die Stiftung für Stifter der Sparkasse Harburg-Buxtehude werden ausschließlich Projekte gefördert. Förderfähig sind dabei alle gemeinnützigen Organisationen, wie z.B. Stiftungen, gGmbHs oder Vereine, die in Hamburg-Harburg, Buxtehude oder im Landkreis Harburg tätig sind. Die Förderung von Projekten im Ausland ist nicht möglich.
Die Antragstellung erfolgt über ein Online-Formular auf der Stiftungswebseite. Alternativ kann der Förderantrag auch auf Webseite heruntergeladen werden.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung erfolgt in Form von finanziellen Zuwendungen.
Beispielprojekte der Stiftung für Stifter der Sparkasse Harburg-Buxtehude
- Projekt „KULTURISTENHOCH2“ für Senioren mit wenig Geld, die im Rahmen dieses Projekts kostenlos in Begleitung junger Menschen kulturelle Veranstaltungen wahrnehmen können
- Anschaffung neuer Tore für den FC Rosengarten
- Förderung der Jugendarbeit der DLRG im Bezirk Harburg