Die Förderziele der Bürgerstiftung Wismar
Die Bürgerstiftung Wismar fördert Projekte, die das Gemeinwohl in der Stadt Wismar stärken und bei denen die Gemeinde nicht oder nur in unzureichendem Maße tätig werden kann. Laut Satzung konzentriert sich die Förderung auf folgende Bereiche:
- Kunst und Kultur
- Sport
- Wissenschaft und Forschung
- Religion
- Erziehung, Volks- und Berufsbildung
- Kinder- und Jugendhilfe
- Altenhilfe
- Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege
- Gesundheitswesen/-pflege
- Schutz von Ehe und Familie
- Denkmalschutz/-pflege
- Demokratisches Staatswesen
- Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe
- Tierschutz
- Völkerverständigung
- Mildtätigkeit
Die Bürgerstiftung Wismar wurde 1998 gegründet. Inzwischen haben sich knapp 700 Personen finanziell an der Bürgerstiftung beteiligt. Von der Stiftung werden gemeinnützige Projekte mit maximal 3000 € gefördert.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden von der Bürgerstiftung Wismar ausschließlich Projekte gefördert. Eine Förderung kann nur für gemeinnützige Vorhaben in der Stadt Wismar beantragt werden. Nicht förderfähig sind Projekte im Ausland. Der Förderantrag kann als PDF von der Internetseite der Bürgerstiftung Wismar heruntergeladen werden.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe
- Behinderung