Die Förderziele der Stiftung Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen
Die Stiftung Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen fördert Menschen mit Behinderung und Waisen. Der Fokus liegt hierbei auf der Hilfe für vor allem jene aus sozialschwachen Verhältnissen. Laut Satzung liegt der Schwerpunkt der Förderung auf den Bereichen:
- Mildtätigkeit
- Gesundheitswesen/-pflege
- Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe
Die Stiftung Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen wurde 1992 von Generalkonsul Paul R. Kraemer und seiner Frau Käthe gegründet.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Stiftung Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen fördert ausschließlich Projekte. Die Förderung kann nur von gemeinnützigen Organisationen aus Nordrhein Westfalen beantragt werden. Förderanträge können jeweils bis zum 15.2., 15.5., 15.8., 15.11. eines jeden Jahres eingereicht werden. Die Bereitstellung von Fördermitteln für Projekte im Ausland ist nicht möglich. Weitere Informationen zu Förderanträgen können per E-Mail oder Telefon erfragt werden.
Das wird im Detail gefördert
Die Stiftung fördert verschiedene Maßnahmen, wie beispielsweise:
- Bildungsangebote
- Betreuungs- und Pflegeangebote
- Freizeit- und Erholungsangebote
- Beratungsangebote
- Öffentlichkeitsarbeit
- Veranstaltungen
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Mildtätigkeit
- Behinderung
- Waisen
- Gesundheitswesen
- Aufklärungsarbeit
- Behinderung
- Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe
- Behinderung
- Kinder- und Jugendhilfe
- Behinderung
- Waisen