Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport – Sportförderrichtlinien (SFR V)

Die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport fördert die Durchführung von nationalen und internationalen Sportveranstaltungen im Land Berlin.
Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport
Klosterstraße 47
10179 Berlin

Weitere Förderungen im Bereich

Die Zielsetzung der Sportförderrichtlinien (SFR V)

Die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport fördert die Durchführung von nationalen und internationalen Sportveranstaltungen im Land Berlin. Es werden Maßnahmen rund um die Vorbereitung, die Durchführung und die Nachbereitung von Sportveranstaltungen finanziert. Dabei sollen die Projekte einen Mehrwert für die Stadt Berlin besitzen.

Die maximale Höhe des Zuschusses beträgt in der Regel 90 Prozent.

Voraussetzungen für die Förderung

Das Programm fördert Verbände und Vereinigungen. Fördermittel werden an Organisationen in Berlin vergeben. Projekte im Ausland werden nicht finanziert.

Veranstaltungen müssen bis zum 15.10. für das Folgejahr angemeldet werden. Der entsprechende Förderantrag muss bis spätestens drei Monate vor Veranstaltungsbeginn bei der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport eingereicht werden.

Das wird im Detail gefördert

Die Förderung erfolgt in Form eines finanziellen Zuschusses.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

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