HMUKLV – Förderung der Umweltlotterie

Das HMUKLV unterstützt die Umweltlotterie bei der Umsetzung von Projekten zum Natur- und Umweltschutz in Hessen.
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden

Weitere Förderungen im Bereich

Die Zielsetzung der Förderung der Umweltlotterie

Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unterstützt die Umweltlotterie bei der Umsetzung von Projekten zum Natur- und Umweltschutz in Hessen. Unter den zwei Förderlinien „Biologische Vielfalt“ und „Biotopgestaltung, Ökosystemvernetzung und Gewässerschutz“ wird eine Vielzahl von unterschiedlichen Projektmaßnahmen finanziert.

Die maximale Förderhöhe liegt bei 25.000 Euro, wobei der Eigenanteil mindestens 2.500 Euro betragen muss. Die prozentuale Förderhöhe liegt bei maximal 90 Prozent.

Voraussetzungen für die Förderung

Die Förderung finanziert Projektvorhaben. Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen (wie Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände und Vereinigungen) und Privatpersonen, die ihr Vorhaben in Hessen umsetzen. Projektvorhaben im Ausland werden nicht gefördert.

Weitere Angaben zur Antragstellung können auf der Internetseite des HMUKLV und auf der Internetseite der Umweltlotterie Genau eingesehen werden.

Das wird im Detail gefördert

Diese Maßnahme wird in Form eines Zuschusses ausgezahlt.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Geförderte Themenbereiche

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege