Die Förderziele des Programms „Extremwetterrichtlinie-Wald“
Das Programm vergibt Zuschüsse an gemeinnützige und private Besitzer forstwirtschaftlicher Flächen, die durch Extremwetterereignissen beschädigt wurden und wieder aufgeforstet werden müssen.
Die Hauptziele der Förderung liegen in den Bereichen Landwirtschaft und Umweltschutz. Dabei unterstützt die Förderung die Beseitigung von Schäden nach Extremwetterereignissen, Wiederaufforstung und Waldschutzmaßnahmen zur Wiederherstellung eines natürlichen Ökosystems.
Das Programm wird durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mithilfe von Bundes-, Landes- und EU-Mitteln gefördert.
Die Projektkosten für eine Förderung müssen mindesten 5.000 € betragen.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden ausschließlich Projektkosten gefördert. Projekte müssen im Bundesland Hessen umgesetzt werden. Es können nur Vorhaben gefördert werden, die unmittelbar mit der Wiederinstandsetzung von Wäldern nach Extremwetterereignissen zusammenhängen. Anträge für eine Förderung müssen schriftlich beim Regierungspräsidium in Darmstadt eingereicht werden. Antragsformulare können auf der Internetseite des Programms heruntergeladen werden. Für bestimmte Vorhaben muss dem Antrag eine fachliche Stellungnahme des zuständigen Forstamtes beigelegt werden.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung „Extremwetterrichtlinie-Wald“ vergibt Zuschüsse für Sachausgaben, Personalkosten und den Kauf von Sachmitteln.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege
- Umweltschutz
- Naturschutz
- Wiederaufforstung
- Waldschutzmaßnahmen