Zielsetzung der Förderung des Landesprogramms Kinderschutz
Mit dem Landesprogramm Kinderschutz fördert das Land Thüringen die Qualitätsentwicklung und strukturelle Zusammenarbeit verschiedener Organisationen, die sich der Jugendhilfe und dem Kinderschutz in Thüringen widmen. Die Förderschwerpunkte liegen dabei in den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe.
Die Förderung im Landesprogramm Kinderschutz erfolgt als Zuschuss.
Voraussetzungen für die Förderung
Es können Zuschüsse für Projektvorhaben und laufende Kosten beantragt werden. Antragsberechtigt sind alle in Thüringen tätigen Organisationen. Auslandsprojekte sind von der Förderung ausgeschlossen. Die entsprechenden Antragsformulare stellt das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport aus.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Kinder- und Jugendhilfe
- Kinder- und Jugendschutz
- Tageseinrichtungen und Tagespflege